- Dienstmädchenprivileg
- bis 2001 Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse. Dabei konnten Aufwendungen bis bis max. 18.000 DM (ca. 9.203 Euro) steuerlich berücksichtigt werden. Seit 2003 Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Diensleistungen sowie für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen; vgl. § 35a EStG.
Lexikon der Economics. 2013.